Gesundheit
Heil will Schnupper-Visa für Einwanderer
GDN -
In der Debatte um das geplante Fachkräfte-Einwanderungsgesetz hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dafür plädiert, Bewerber aus besonders nachgefragten Berufen wie der Pflege eine befristete Einreise zum Zweck der Arbeitssuche zu gestatten. "Ich kann mir vorstellen, dass Pflegekräfte aus dem Ausland für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen und sich hier Arbeit suchen", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS).
"Sollte ihnen das nicht gelingen, müssen sie nach Ablauf der Zeit wieder zurück. Der Bezug von Sozialleistungen muss natürlich ausgeschlossen sein." Bei dem Gesetz dürfe es "nicht nur um höchstqualifizierte Arbeitnehmer" gehen, betonte Heil. Es sei wichtig, "möglichst unbürokratische Prozesse einzurichten". Die SPD hatte nach dem Unionsstreit um die Flüchtlingspolitik durchgesetzt, dass im Gegenzug noch in diesem Jahr ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte vom Kabinett beschlossen wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nannte zuletzt die Regelungen für Arbeitsmigranten vom westlichen Balkan als Vorbild für das Gesetzeprojekt. "Wer in Deutschland einen Arbeitsplatz nachweisen kann, hat die Möglichkeit, legal nach Deutschland zu kommen", sagte sie. Das könne "prototypisch für Vereinbarungen mit anderen Ländern sein". Mit den Äußerungen von Heil und Merkel deutet sich eine Abkehr vom kanadischen Punktemodell an, bei dem Kriterien wie Ausbildung, Sprachkenntnisse oder Ortswunsch in die Entscheidung über eine Niederlassungserlaubnis einfließen. Entsprechend äußerte sich auch der Sachverständigenrat für Migration. "Das Punktesystem ist nicht so gut wie sein Ruf", sagte der Vorsitzende des Gremiums, der Essener Ökonom Thomas Bauer, der FAS. "Die Kanadier haben damit schlechte Erfahrungen gemacht, sie gehen jetzt stärker auf das deutsche Modell: Wer einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen nachweisen kann, hat die großen Chancen ins Land zu kommen." Dann trage auch der Arbeitgeber eine größere Mitverantwortung. "Sprachkenntnisse generell schon bei der Einreise zu verlangen, halte ich nicht für sinnvoll. Deutsch ist nun mal keine Weltsprache."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.