Gesundheit
Psychisch Kranke müssen Monate auf Therapieplatz warten
Die Krankenkassen lehnen Anträge auf Kostenerstattung demnach zunehmend ab. 2016 wurden noch acht von zehn Anträgen bewilligt, im Jahr 2017 nur noch die Hälfte. Die Ablehnungen enthielten allerlei falsche Behauptungen, wie die Kostenerstattung "existiere seit dem 1.4.2017 nicht mehr" oder sie sei "nicht mehr erlaubt", schreibt die Zeitung. "Die Kassen machen das geschickt. Schriftlich drücken sich die Kassen so aus, dass es juristisch wasserdicht ist, aber jeder Laie den Eindruck bekommt, die Kostenerstattung gebe es gar nicht mehr. Am Telefon behaupten sie das oft sogar direkt", sagte die Psychotherapeutin Felicitas Bergmann, die für die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie arbeitet, der "Zeit". In rund 50 Ablehnungsschreiben, aus denen die "Zeit" auszugsweise zitiert, verwenden Kassen Formulierungen, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Rein formal seien sie nicht völlig falsch, aber eben auch nicht die ganze Wahrheit, so der Berliner Sozialrichter Frank Bockholdt. Seine Kammer hat ein Präzedenzurteil zu dem Thema gefällt. Doch laut Bockholdt herrscht auch bei ihnen am Gericht "große Unsicherheit". Die nutzen die Kassen zu Sparzwecken aus: 2004 gaben die Krankenkassen 8,2 Millionen Euro für Behandlungen bei privaten Psychotherapeuten aus, im Jahr 2012 bereits 41,3 Millionen. Seit dem Jahr 2013 müssen sie keine Zahlen mehr veröffentlichen.
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