Gesundheit
Schwerkranke wollen Herausgabe tödlicher Mittel erzwingen
Danach haben mittlerweile 16 Schwerkranke Widerspruch gegen die bislang in allen Fällen ablehnenden Bescheide der Behörde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im März 2017 entschieden, dass unheilbar Kranke unter bestimmten Bedingungen Zugang zu tödlichen Mitteln erhalten müssten. Das Bundesgesundheitsministerium wies das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jedoch an, das Urteil nicht anzuwenden. Bislang haben nach Angaben der Behörde 116 Betroffene einen entsprechenden Antrag gestellt. Davon wurden bislang 76 abgelehnt. Mehrere Betroffene kündigten jetzt Klage vor Verwaltungsgerichten an.
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