Gesundheit
Bundeskabinett beschließt neues Organspende-Gesetz
Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Der Entwurf sieht unter anderem eine bessere Vergütung für Entnahmekrankenhäuser vor. Zudem sollen kleiner Entnahmekliniken durch qualifizierte Ärzte unterstützt werden. Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken soll deutlich gestärkt werden, wobei diese auch mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen sollen. Außerdem wird der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben verbindlich geregelt. Die von Spahn geforderte doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten. Der Gesundheitsminister forderte dennoch eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung. "Diese Diskussion sollten wir im Bundestag jetzt führen. Dort gehört das Thema hin", so Spahn.
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