Gesundheit
Augen auf beim Pillenkauf
Was macht eigentlich ein Amtsapotheker?
GDN -
Unbekümmert gehen viele Menschen in die Apotheke. Entweder wird eine Rezept vorgelegt oder man lässt sich bei Beschwerden beraten, um ein geeignetes Medikament zu erhalten. Im Grunde ganz einfach. Werden die Apotheken denn auch überwacht und wenn ja, von wem?
Überall dort, wo Pillen, Tinkturen, Salben und Co. an den Endverbraucher verkauft werden, haben die Amtsapotheker ein Auge drauf. Kontinuierlich werden nicht nur Apotheken überprüft, sondern auch Reformhäuser, Einzelhändler und Drogerien. Erreicht einen Amtsapotheker eine Verbraucherbeschwerde wird auch dieser nachgegangen. Dies kann der Apothekennotdienst sein, der nicht erreichbar ist oder der nicht korrekte oder überlagerte Medikamente rausgibt. Ebenso beachten Anbieter von Nahrungsergänzungs- und Schlankheitsmittel nicht immer die rechtlichen Vorgaben. Wird ein Produkt fälschlich als Arzneimittel angeboten oder es gibt Produkte ohne Zulassung, müssen diese vom Markt genommen werden.
Auch der Arzneimittelversand ist ein heikles Thema. Dort ist Vorsicht geboten. Es dürfen keine Pillen per Post versandt werden, ohne dass der Anbieter eine behördliche Genehmigung erhält. Besondere Vorsicht ist bei Bestellung aus dem Ausland geboten. Diese Medikamente können gefälscht, schlecht bis wirkungslos sein. Mehr zu dem Thema "Bestellungen aus dem Ausland", können Sie auf der Internetseite des Zolls nachlesen.
Amtsapotheker übernehmen staatliche Aufgaben überall dort, in denen beispielsweise die Bürger keine Verantwortung mehr übernehmen können. Alle Apotheken unterliegen per Gesetz der staatlichen Überwachung. Eine Apotheke darf erst dann das Geschäft eröffnen, wenn der Amtsapotheker nach der Inspektion sein okay gegeben hat und die Apotheke alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
weitere Informationen: https://https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Arzneimittel/arzneimittel_node.html
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