Gesundheit

Grüne wollen "Konversionstherapien" für Minderjährige verbieten

Grünen-Parteitag 2018
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Grünen-Bundestagsfraktion will sogenannte "Konversionstherapien" für Minderjährige verbieten lassen. Ein Gesetzentwurf, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten, sehe für das berufs- und gewerbemäßige Anbieten solcher "Therapien" für Minderjährige Strafen bis zu 2.500 Euro vor.
In einem begleitenden Antrag forderten die Grünen zudem, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einer Kampagne über die Gefahr solcher Angebote aufklären soll. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, soll die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüfen, um sicherzustellen, dass "Konversionstherapien" nicht unter dem Deckmantel anderer Leistungen als Kassenleistungen abgerechnet werden. Sogenannte "Konversions"- oder "Reparativtherapien" zielen darauf ab, schwule und lesbische Menschen von ihrer sexuellen Orientierung zu "heilen". In der Fachwelt werden sie abgelehnt, der Weltärztebund nennt die "Therapien" eine "ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit und Menschenrechte" der behandelten. "Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung zu ändern, immer noch in Deutschland stattfinden", sagte Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, den Funke-Zeitungen. "Es ist unfassbar, dass Lesben und Schwule wegen ihrer Liebe `geheilt` werden sollen", so die Grünen-Politikerin weiter. Diese "Scharlatanerie" solle nun beendet werden. Die Grünen wollen damit auch Druck aufbauen auf Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der hatte sich vor einigen Wochen in der Tageszeitung "taz" selbst für ein Verbot der Therapien ausgesprochen und ankündigt, bis zum Sommer einen Vorschlag für eine Regelung vorzulegen. "Wenn es Minister Spahn ernst ist, soll er unserem Gesetzentwurf zustimmen", sagte Schauws.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.