Gesundheit
Gesetzliche Krankenversicherung hält Prüffristen weitgehend ein
GDN -
Bei der Prüfung, ob ein Medikament oder ein medizinisches Verfahren Kassenleistung wird, hat die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen zwölf Monaten in lediglich drei Prozent aller Fälle die gesetzlichen Fristen überschritten. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen und Ärzten hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochsausgaben berichten.
"Aus der Gesamtschau ergibt sich, dass der G-BA seine vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben nicht nur auf einem qualitativ hohen Niveau erfüllt, das international große Anerkennung findet, sondern in der weit überwiegenden Zahl der Verfahren auch fristgerecht abschließt", schreibt G-BA-Chef Josef Hecken in dem Bericht. Weiter heißt es mit Blick auf die Kritik von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): "Der gelegentlich erhobene Vorwurf, der G-BA sei keine funktionierende Selbstverwaltung, ist aus dem Bericht nicht ableitbar." Spahn hatte mehrfach eine schleppende Arbeitsweise des Gremiums beklagt. Er plant eine teilweise Entmachtung des Bundesausschusses. Künftig soll das Bundesgesundheitsministerium in bestimmten Fällen selbst entscheiden dürfen, ob eine bestimmte Leistung von den Kassen bezahlt wird. Das lehnen Ärzte und Krankenkassen strikt ab. Auch der Koalitionspartner SPD ist dagegen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.