Gesundheit
Persönlichkeitsrechte im Würgegriff
Impfstatus für Arbeitgeber
Starker Eingriff in den Datenschutz (Quelle: Hartmut Butt)
GDN -
Drei Tage nach dem Bundestag hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Arbeitnehmer müssen künftig in einigen beruflichen Tätigkeitsfeldern dem Arbeitgeber ihren Impfstatus mitteilen.
Angeschoben durch Arbeitgeberverbände, kräftig unterstützt von CDU-Politikern wie Kanzlerkandidat Armin Laschet, Gesundheitsminister Jens Spahn und Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat der Bundesrat einer weiteren Gesetzesänderung zur Beschneidung von Persönlichkeitsrechten zugestimmt.
Künftig haben Arbeitgeber die Möglichkeit, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfragen. Betroffen sind Arbeitnehmer, die in Kitas, Schulen, Pflegeheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen beschäftigt sind. In Kliniken besteht dieses Recht bereits.
Künftig haben Arbeitgeber die Möglichkeit, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfragen. Betroffen sind Arbeitnehmer, die in Kitas, Schulen, Pflegeheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen beschäftigt sind. In Kliniken besteht dieses Recht bereits.
Wenn es nach dem Willen des CDU-Trios gegangen wäre, hätten Arbeitgeber in allen Betrieben das Recht erhalten, personenbezogene Daten zu erheben. Viele Menschen befürchten, dass die politischen Entscheidungsträger dieses Auskunftsrecht auch noch auf weitere Erkrankungen ausweiten könnten.
Gewerkschaftsvertreter hätten sich gewünscht, dass sich die Regierungspolitiker mehr für den Einbau von Luftfiltern, gute Hygienekonzepte und eine ausreichende Personalausstattung einsetzt hätten. Der Hinweis der Politiker, dass weiterhin eine Freiwilligkeit beim Impfen bestünde, kann als Provokation angesehen werden.
Gewerkschaftsvertreter hätten sich gewünscht, dass sich die Regierungspolitiker mehr für den Einbau von Luftfiltern, gute Hygienekonzepte und eine ausreichende Personalausstattung einsetzt hätten. Der Hinweis der Politiker, dass weiterhin eine Freiwilligkeit beim Impfen bestünde, kann als Provokation angesehen werden.
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