Gesundheit
Experten fordern Neuregelung der Eltern-Kind-Beziehungen
GDN -
Führende Rechtswissenschaftler erwarten von der Politik, die Beziehung von Eltern und Kindern neu zu regeln. "Die Rechtslage in Deutschland beim Abstammungsrecht und der Reproduktionsmedizin läuft der internationalen Entwicklung hinterher", sagte der Marburger Juraprofessor Tobias Helms dem "Spiegel".
So müsse das deutsche Recht für Kinder, die durch Leihmutterschaftstourismus auf die Welt gekommen sind, einen sicheren Rahmen bereitstellen, so Helms. Er sprach sich zudem für die Zulassung der Eizellenspende in Deutschland aus: "Aus familienrechtlicher Sicht gibt es keine prinzipiellen Gründe, die dagegen sprechen, die Eizellenspende zu erlauben." Ähnlich äußerte sich die Bonner Rechtswissenschaftlerin Nina Dethloff. "Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Rechtslage der neuen Realität anzupassen", forderte sie. So sei zu überlegen, ob Elternschaft auf zwei Personen begrenzt bleiben müsse: "In Kanada oder Kalifornien ist man schon weiter", sagte Rechtsprofessorin Dethloff. "Warum sollte ein Vater, der einem lesbischen Paar als Samenspender gedient hat und gemeinsam mit diesem für das Kind Verantwortung übernehmen will, nicht ebenso wie die Ko-Mutter auch Elternrechte haben?" Unterstützung erhalten die Experten aus der Politik. "Wir müssen endlich ein Recht schaffen, das moderne Familienbilder ermöglicht", sagte die SPD-Rechtsexpertin Sonja Steffen. "Ich würde mir einen großen Wurf wünschen." Dazu gehöre auch, das Verbot der Eizellenspende aufzuheben. "Das wäre mit Sicherheit an der Zeit", so Steffen. Ihr Parteifreund, Justizminister Heiko Maas, will zunächst durch einen Arbeitskreis ermitteln lassen, "ob und gegebenenfalls welcher Reformbedarf für ein modernes und den Bedürfnissen der Familien gerecht werdendes Abstammungsrecht besteht."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.