Gesundheit

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Zahnzusatzversicherung


GDN - Schöne, kräftige Zähne sind immer ein Zei­chen von Gesund­heit und Attraktivität. Was ist, wenn durch Krankheit oder Fehlstellungen Zähne gerichtete oder entfernt werden? Schöne Zähne hat die Natur nicht jeden gegeben.
Eine Zahnversicherung ist nicht immer sinnvoll
Jede Zahnzusatzversicherung stellt Bedingungen an den Versicherer. Es stellt sich die Frage, was erwarten Sie von Zahnzusatzversicherung? Sind Ihre Zähne im Alter gesund und kräftig, ist es möglich, dass eine Zahnzusatzversicherung nicht sinnvoll ist, weil die Krankenkasse mögliche Kosten abdeckt. Lassen Sie sich über den Zustand Ihrer Zähne von Ihrem Zahnarzt beraten.
Vertragsbedingungen
Die Vertragsbedingungen einzelner Anbieter sind unterschiedlich. Eine absolute Abdeckung aller Kosten ist nicht möglich. Einige Versicherer bieten Ihnen eine Zusatzbeteiligung in der gleichen Höhe, wie die gesetzliche Krankenkasse Ihnen bezahlt. Möchten Sie ein Implantat, werden von der gesetzlichen Krankenkasse keine Kosten übernommen, somit auch nicht von der Zahnzusatzversicherung. Ist das Implantat abgeheilt, wird Ihnen die einfachste Form des Zahnersatzes, die sogenannte Regelversorgung gewährt. Den gleichen Betrag würden Sie von der Zahnzusatzversicherung bekommen.
Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen
Es lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren abzuschließen, wenn Sie später Implantate oder hochwertigen Zahnersatz wünschen. Je Jünger Sie sind und Ihre Zähne sind in einem guten Zustand, verringert sich der monatliche Beitrag. Vergleichen Sie die Vertragsbedingungen einzelner Anbieter.
Schließen Sie einen Vertrag ab, beantworten Sie ehrlich alle Fragen. Bei der ersten Rechnung, die Sie einreichen, werden Ihre Angaben überprüft. Bei falschen Angaben wird Ihnen keine Erstattung gewährt.




Zahnzusatzversicherung auch für Kinder
Sinnvoll ist eine Zusatzversicherung für Kinder. Kieferorthopädische Maßnahmen und Prophylaxe werden bei einigen Versicherungen bis 100 % abgedeckt. Sind im Kindesalter Maßnahmen abzusehen, schließen Sie spätestens mit dem dritten Lebensjahr eine Zahnzusatzversicherung ab.
Informieren Sie sich über die "Zahnzusatzversicherung für Kinder".
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