Gesundheit
Bundestag stimmt für umstrittenes Teilhabegesetz
Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft stärken. Unter anderem regelt es die Leistungen der Eingliederungshilfe neu und bestimmt das Verfahren zur Beantragung und Bedarfsermittlung der Teilhabeleistungen. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag kritisierten, dass das Ergebnis nicht weit genug gehe und forderten Verbesserungen. Zuvor hatte es eine breite Protestkampagne unter anderem von Behindertenverbänden und Betroffenen gegeben, wonach der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes teilweise geändert wurde. Die Behindertenbeauftragte des Bundes, Verena Bentele, sieht "Nachbesserungsbedarf" bei dem Gesetz: Es sei für sie "vor allem die Basis, auf der wir weiterarbeiten können", sagte Bentele dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe). Das Teilhabegesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Vorher muss es noch bis zum 16. Dezember 2016 vom Bundesrat beschlossen werden. In Deutschland leben etwa 16,8 Millionen Menschen mit Behinderung und rund 7,6 Millionen mit Schwerbehinderung.
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