Gesundheit
Bericht: Versandhandelsverbot für Arzneimittel auf der Kippe
GDN -
Die Chancen für Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), sein Gesetz für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (RX) noch vor der Bundestagswahl durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, schwinden. Nachdem die Frist für die Ressortabstimmung in der vergangenen Woche abgelaufen ist, stehe fest, dass es dem Minister nicht gelungen sei, trotz Überarbeitung seines Entwurfs die Bedenken seiner Ministerkollegen im Kabinett auszuräumen, schreibt das "Handelsblatt".
Deshalb habe das Gesetz in dieser Woche erneut nicht auf die Tagesordnung für das Bundeskabinett gesetzt werden können. Wie die Zeitung unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, hat das SPD-geführte Justizministerium weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass den Versandhändlern die Handelserlaubnis mit RX-Medikamenten 13 Jahre nach deren Einführung wieder weggenommen wird. Selbst das von Gröhes Parteikollegen Wolfgang Schäuble geführte Finanzministerium wollte seine Bedenken nicht zurückzustellen. Schäuble sieht sogar nennenswerte fiskalische Risiken. Deutschland könnte sich einer "EU-rechtlichen Staatshaftung aussetzen", sollte es das Verbot beschließen, heißt es laut "Handelsblatt" in der Stellungnahme des Ministeriums. Daher könne der Finanzminister erst zustimmen, wenn in den übrigen Ministerien, insbesondere dem für EU-Rechtsfragen zuständigen Wirtschaftsministerium "einvernehmlich bestätigt wird, dass ein Verbot in keinem Fall ein Staatshaftungsrisiko begründet und keine fiskalischen Risiken für den Bundeshaushalt entstehen". Das Wirtschaftsministerium hat aber seine EU-rechtlichen Bedenken schon in einer früheren mehrseitigen Stellungnahme zu Protokoll gegeben. Es ist nicht zu erwarten, dass es seine Beurteilung zwischenzeitlich geändert hat, schreibt die Zeitung. Beobachter gehen deshalb davon aus, dass das Gesetz vor Ende der Legislatur im September nicht mehr verabschiedet werden kann. Schließlich muss Gröhes Plan vor der endgültigen Beschlussfassung noch von der EU genehmigt werden. Dieses Notifizierungsverfahren kann erst beginnen, wenn die Ressortabstimmung positiv beendet wurde und kann bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen.
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