Gesundheit
68 Patienten beantragen tödliche Medikamente
GDN -
Insgesamt 68 Patienten haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) einen Antrag zum Erwerb eines todbringenden Medikaments eingereicht. Die Antragsteller berufen sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März, nach dem unheilbar Kranke in extremen Ausnahmefällen Anspruch auf eine Substanz zur Selbsttötung haben.
Das schreibt der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Das BfArm muss laut Urteil eine Herausgabe gestatten. In der Politik war der Richterspruch auf Kritik gestoßen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte angekündigt, "den Tabubruch staatlicher Selbsttötungshilfe" verhindern zu wollen. Das Ministerium will zunächst noch ein Gutachten abwarten, das der Verfassungsexperte Udo Di Fabio im Auftrag des BfArm erstellt. Auch das Gröhe unterstellte Bundesinstitut erklärt, wegen der "besonderen Tragweite des Urteils" zuvor nicht über die Anträge zu entscheiden. Erst 2015 hatte der Bundestag eine Verschärfung des geltenden Rechts beschlossen, um die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.